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Betroffenheits-Check

Von NIS2 betroffen? In 2 Minuten wissen Sie mehr.

5 Fragen, sofortiges Ergebnis, ohne Angabe persönlicher Daten.

  • Unverbindlich. Kein Login, keine E-Mail-Adresse, kein Rückruf ohne Ihr Zutun.

Frage 1 / 5Ergebnis

  1. F1 Branche
  2. F2 Mitarbeitende
  3. F3 Umsatz und Bilanz
  4. F4 Sonderfälle
  5. F5 Unternehmens­gruppe
F1

In welcher Branche ist Ihr Unternehmen hauptsächlich tätig?

Sektoren mit hoher Kritikalität (Anlage 1)
Sonstige kritische Sektoren (Anlage 2)
Kein Sektor der Anlagen
F2

Wie viele Mitarbeitende beschäftigen Sie?

F3

Jahresumsatz und Bilanzsumme?

Eine grobe Einordnung genügt.

F4

Trifft einer dieser Sonderfälle zu?

Mehrfachauswahl möglich.

F5

Gehört Ihr Unternehmen zu einer größeren Unternehmensgruppe?

Einordnung

Was der Check leistet und was er nicht ersetzt.

Der Check beantwortet eine Frage: Fällt Ihr Unternehmen dem ersten Anschein nach unter das BSIG. Er beantwortet sie in zwei Minuten und ohne dass Sie etwas von sich preisgeben. Alles, was danach kommt, ist Arbeit an konkreten Unterlagen. Dafür braucht es Ihren Betrieb, nicht ein Formular.

Das leistet er

  • Eine erste Zuordnung zu den drei Kategorien des BSIG: besonders wichtige Einrichtung, wichtige Einrichtung, nicht direkt betroffen.
  • Den Blick auf die Schwellenwerte, die tatsächlich entscheiden: Sektor, Mitarbeitendenzahl, Umsatz und Bilanz.
  • Einen Überblick der Aufgaben, die mit der Einstufung dauerhaft entstehen.
  • Zwei Sonderwege, die oft übersehen werden: die Einstufung über die Unternehmensgruppe und Anforderungen aus der Lieferkette.

Das leistet er nicht

  • Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind BSIG und die Einstufung im Einzelfall.
  • Keine verbindliche Einstufung. Die trifft im Zweifel die Aufsicht, nicht ein Fragebogen.
  • Keine Prüfung Ihrer Maßnahmen. Ob Ihr Risikomanagement trägt, zeigen Unterlagen, keine fünf Fragen.
  • Kein Ersatz für die Registrierung beim BSI. Die nimmt Ihnen niemand ab, auch wir nicht.

Der anonyme Teil läuft vollständig in Ihrem Browser. Wir speichern keine Antworten, keine E-Mail, keinen Namen. Es gibt nichts, was Sie widerrufen müssten. Erst wenn Sie die ausführliche Einordnung anfordern, gehen Angaben an uns, und auch dann erst nach Ihrer Bestätigung per E-Mail.

Nach dem Ergebnis

Das Ergebnis ist eine Einordnung. Die Arbeit danach ist Betrieb.

NIS2 erzeugt keine Projektphase, die endet. Es erzeugt Aufgaben, die jedes Quartal wieder anfallen, unabhängig davon, wer sie gerade übernimmt. Wo Ihre Einordnung liegt, entscheidet nur, wie früh das anfängt.

  • Besonders wichtige Einrichtung (A)

    Sofort und unter Aufsicht

    Registrierung, Risikomanagement und Meldewege gelten ohne Übergangsfrist, und das BSI prüft in dieser Kategorie proaktiv. Reihenfolge schlägt Vollständigkeit: erst Registrierung und Meldeweg, dann der Rest.

    Erster Schritt

    Zuständigkeit benennen und beim BSI registrieren.

  • Wichtige Einrichtung (B)

    Gleiche Pflichten, spätere Aufsicht

    Inhaltlich gilt derselbe Katalog wie bei den besonders wichtigen Einrichtungen, die Aufsicht setzt anlassbezogen ein. Das verschafft Ihnen Reihenfolge, keine Befreiung, und die Chance, den Nachweisbestand einmal richtig aufzubauen.

    Erster Schritt

    Bestandsaufnahme: was schon läuft, was fehlt, wer es trägt.

  • Nicht direkt betroffen (C)

    Keine eigene Pflicht, trotzdem Anforderungen

    Ohne eigene NIS2-Pflicht bleiben zwei Wege zu denselben Aufgaben: die Einstufung über Ihre Unternehmensgruppe und Nachweise, die betroffene Kunden entlang der Lieferkette weitergeben.

    Erster Schritt

    Einordnung dokumentieren, damit sie in Ausschreibungen belastbar ist.

Was dauerhaft anfällt

Diese Aufgaben kommen wieder, in jeder Kategorie, nur mit unterschiedlicher Dringlichkeit.

  • Risiken bewerten und Maßnahmen nachziehen

    laufend

  • Vorfälle erfassen, bewerten, fristgerecht melden

    anlassbezogen

  • Nachweise aktuell halten und Wirksamkeit belegen

    laufend

  • Lieferanten und Dienstleister prüfen

    jährlich

  • Geschäftsleitung schulen und Überwachung dokumentieren

    jährlich

  • Kundenfragebögen und Assessments beantworten

    anlassbezogen

Genau diesen Betrieb übernehmen wir: nicht als Projekt, nicht als Tool, sondern als laufende Arbeit. Das ist Managed Governance.

Wie verbindlich ist das Ergebnis?

Es ist eine Ersteinschätzung auf Basis Ihrer fünf Angaben und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das BSIG und die Einstufung im Einzelfall. In Grenzfällen, etwa mehreren Tätigkeiten, unklarer Sektorzuordnung oder Gruppenstruktur, kann die Einordnung abweichen.

Warum wollen Sie meine Antworten nicht speichern?

Weil es für die Auskunft nicht nötig ist. Der anonyme Teil läuft in Ihrem Browser, wir erhalten die Antworten nur, wenn Sie die ausführliche Einordnung anfordern. Bis dahin gibt es zu Ihrer Person keinen Datensatz bei uns.

Was steht in der ausführlichen Einordnung, das das Ergebnis auf der Seite nicht zeigt?

Ihre Angaben mit den einschlägigen Fundstellen im BSIG, die Abgrenzung zur jeweils anderen Kategorie, die Pflichten in der Reihenfolge ihrer Fälligkeit und eine Übersicht der Aufgaben, die danach dauerhaft anfallen.

Muss ich für die Einordnung ein Gespräch führen?

Nein. Die Einordnung kommt per E-Mail, sobald Sie die Adresse bestätigt haben. Ein Erstgespräch findet nur statt, wenn Sie einen Termin buchen oder einen Rückruf wünschen.

Warum bekomme ich das PDF nicht sofort?

Weil wir erst bestätigen lassen, dass die Adresse Ihnen gehört. Das ist Double-Opt-in und Voraussetzung für rechtssichere E-Mail-Kommunikation. Ohne Ihren Klick auf den Bestätigungslink verschicken wir nichts.

Mein Unternehmen ist Teil einer Gruppe: Zählt meine Größe oder die der Gruppe?

Das ist der häufigste Grenzfall. Entscheidend ist, wie eigenständig Ihre Einheit am Markt auftritt und wie die Beteiligungsverhältnisse aussehen. Der Check weist auf die Frage hin, lösen kann er sie nicht.

Wir sind nicht betroffen, aber unsere Kunden verlangen Nachweise. Und jetzt?

Dann entstehen dieselben Aufgaben mit einem anderen Auslöser: nicht das Gesetz fragt, sondern der Auftraggeber. Betroffene Unternehmen müssen ihre Lieferkette einbeziehen und geben Anforderungen weiter, häufig als Fragebogen oder als Bedingung im Vertrag.

Können Sie die Registrierung beim BSI für uns übernehmen?

Wir bereiten sie vor und begleiten sie. Die Registrierung selbst nimmt die Einrichtung vor, und die Überwachungspflicht der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG ist nicht delegierbar, auch nicht an uns.

Wie oft sollte ich den Check wiederholen?

Wenn sich Mitarbeitendenzahl, Umsatz, Sektor oder die Gruppenstruktur ändern. Bei Wachstum oder Zukauf kann die Einstufung kippen, ohne dass sich am Geschäft etwas geändert anfühlt.

Ob Ihre Geschäftsführung im Ernstfall entscheidungsfähig ist, zeigt ein Tag in der Cyber Werkstatt.

Der nächste Schritt

Zwei Minuten für die Einordnung. Zwanzig für die Zuständigkeit.

Im Erstgespräch gehen wir Ihr Ergebnis durch und sortieren, welche der laufenden Aufgaben wir übernehmen würden und welche bei Ihnen bleiben. Ohne Vorbereitung Ihrerseits. Genau diesen Betrieb übernehmen wir: nicht als Projekt, nicht als Tool, sondern als laufende Arbeit. Das ist Managed Governance.

Dauer
20 Minuten
Vorbereitung
keine
Ergebnis
klare Aufgabenteilung

kontakt@viama.one

Lieber schriftlich? Schreiben Sie uns Ihr Ergebnis, wir antworten mit einer Einordnung.