Betroffenheits-Check
Von NIS2 betroffen? In 2 Minuten wissen Sie mehr.
5 Fragen, sofortiges Ergebnis, ohne Angabe persönlicher Daten.
- Unverbindlich. Kein Login, keine E-Mail-Adresse, kein Rückruf ohne Ihr Zutun.
Frage 1 / 5Ergebnis
- F1 Branche
- F2 Mitarbeitende
- F3 Umsatz und Bilanz
- F4 Sonderfälle
- F5 Unternehmensgruppe
Eine grobe Einordnung genügt.
Mehrfachauswahl möglich.
Besonders wichtige Einrichtung (A)
Sehr wahrscheinlich besonders wichtige Einrichtung
Ihre Angaben deuten darauf hin, dass Ihr Unternehmen in die höchste Kategorie des BSIG fällt. Damit gelten die Pflichten unmittelbar und ohne Übergangsfrist, und das BSI beaufsichtigt Einrichtungen dieser Kategorie proaktiv. Die Aufgaben laufen dauerhaft, nicht einmalig zum Stichtag. Wer sie im Haus übernimmt, ist die Frage, die als Nächstes zu klären ist.
Was jetzt ansteht
- Registrierung beim BSI. Die Einrichtung meldet sich selbst an, das BSI schreibt Sie nicht an.
- Risikomanagement nach § 30 BSIG: Maßnahmen festlegen, umsetzen, wirksam halten und belegen.
- Meldewege für erhebliche Sicherheitsvorfälle einrichten, bevor der erste Vorfall eintritt.
- Geschäftsleitung: Überwachungspflicht und Schulung nach § 38 BSIG, nicht delegierbar.
Wichtige Einrichtung (B)
Wahrscheinlich wichtige Einrichtung
Ihre Angaben deuten darauf hin, dass Ihr Unternehmen als wichtige Einrichtung unter das BSIG fällt. Inhaltlich gelten dieselben Pflichten wie in der höheren Kategorie; die Aufsicht setzt später und anlassbezogen ein. Das verschafft Reihenfolge, aber keine Befreiung. Der Aufwand liegt im laufenden Betrieb, nicht in der Einführung.
Was jetzt ansteht
- Registrierung beim BSI. Sie sind für die Anmeldung selbst zuständig.
- Risikomanagement nach § 30 BSIG aufsetzen und nachweisbar in Betrieb halten.
- Meldeprozess für erhebliche Sicherheitsvorfälle festlegen und Zuständigkeiten benennen.
- Geschäftsleitung: Überwachungspflicht und Schulung nach § 38 BSIG, nicht delegierbar.
Nicht direkt betroffen (C)
Wahrscheinlich nicht direkt betroffen
Nach Ihren Angaben spricht nichts dafür, dass Ihr Unternehmen selbst unter das BSIG fällt. Damit entfallen Registrierung und Meldepflichten gegenüber dem BSI. Zwei Wege führen trotzdem zu denselben Aufgaben: die Zugehörigkeit zu einer Gruppe und Anforderungen Ihrer Kunden. Beides lohnt eine Prüfung, bevor es über einen Auftrag entschieden wird.
Sie gehören zu einer Unternehmensgruppe: Die Einstufung kann über die Gruppe erfolgen. Maßgeblich ist, wie eigenständig Ihre Einheit am Markt auftritt, das ist im Einzelfall zu prüfen.
Ihre Kunden verlangen Nachweise: Auch ohne eigene NIS2-Pflicht entstehen dieselben Aufgaben, anderer Auslöser, gleicher Betrieb. Betroffene Kunden geben Anforderungen entlang der Lieferkette weiter.
Was jetzt ansteht
- Einordnung dokumentieren, damit die Frage nicht in jeder Ausschreibung neu aufkommt.
- Sektorzuordnung prüfen, wenn Ihr Geschäft mehrere Tätigkeiten umfasst.
- Bei Wachstum oder Zukauf erneut prüfen: Schwellenwerte und Sektor können sich ändern.
Unverbindliche Ersteinschätzung auf Basis Ihrer Angaben, keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind BSIG und die Einstufung im Einzelfall.
Ob Ihre Geschäftsführung im Ernstfall entscheidungsfähig ist, zeigt ein Tag in der Cyber Werkstatt.
Ausführliche Einordnung als PDF erhalten
Wir schicken Ihnen die Einordnung mit Fundstellen und einer Übersicht der laufenden Aufgaben. Auf Wunsch dazu ein 20-Minuten-Erstgespräch.
Verantwortlich ist die VIAMA. Wir verarbeiten Ihre Angaben ausschließlich zum Versand der Einordnung und für die Kontaktaufnahme auf Ihren Wunsch, Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Nicht bestätigte Anfragen löschen wir nach 30 Tagen.
Einordnung
Was der Check leistet und was er nicht ersetzt.
Der Check beantwortet eine Frage: Fällt Ihr Unternehmen dem ersten Anschein nach unter das BSIG. Er beantwortet sie in zwei Minuten und ohne dass Sie etwas von sich preisgeben. Alles, was danach kommt, ist Arbeit an konkreten Unterlagen. Dafür braucht es Ihren Betrieb, nicht ein Formular.
Das leistet er
- Eine erste Zuordnung zu den drei Kategorien des BSIG: besonders wichtige Einrichtung, wichtige Einrichtung, nicht direkt betroffen.
- Den Blick auf die Schwellenwerte, die tatsächlich entscheiden: Sektor, Mitarbeitendenzahl, Umsatz und Bilanz.
- Einen Überblick der Aufgaben, die mit der Einstufung dauerhaft entstehen.
- Zwei Sonderwege, die oft übersehen werden: die Einstufung über die Unternehmensgruppe und Anforderungen aus der Lieferkette.
Das leistet er nicht
- Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind BSIG und die Einstufung im Einzelfall.
- Keine verbindliche Einstufung. Die trifft im Zweifel die Aufsicht, nicht ein Fragebogen.
- Keine Prüfung Ihrer Maßnahmen. Ob Ihr Risikomanagement trägt, zeigen Unterlagen, keine fünf Fragen.
- Kein Ersatz für die Registrierung beim BSI. Die nimmt Ihnen niemand ab, auch wir nicht.
Der anonyme Teil · ohne Personendaten
Warum wir nichts von Ihnen wissen wollen
Der anonyme Teil läuft vollständig in Ihrem Browser. Wir speichern keine Antworten, keine E-Mail, keinen Namen. Es gibt nichts, was Sie widerrufen müssten. Erst wenn Sie die ausführliche Einordnung anfordern, gehen Angaben an uns, und auch dann erst nach Ihrer Bestätigung per E-Mail.
Nach dem Ergebnis
Das Ergebnis ist eine Einordnung. Die Arbeit danach ist Betrieb.
NIS2 erzeugt keine Projektphase, die endet. Es erzeugt Aufgaben, die jedes Quartal wieder anfallen, unabhängig davon, wer sie gerade übernimmt. Wo Ihre Einordnung liegt, entscheidet nur, wie früh das anfängt.
Besonders wichtige Einrichtung (A)
Sofort und unter Aufsicht
Registrierung, Risikomanagement und Meldewege gelten ohne Übergangsfrist, und das BSI prüft in dieser Kategorie proaktiv. Reihenfolge schlägt Vollständigkeit: erst Registrierung und Meldeweg, dann der Rest.
Erster Schritt
Zuständigkeit benennen und beim BSI registrieren.
Wichtige Einrichtung (B)
Gleiche Pflichten, spätere Aufsicht
Inhaltlich gilt derselbe Katalog wie bei den besonders wichtigen Einrichtungen, die Aufsicht setzt anlassbezogen ein. Das verschafft Ihnen Reihenfolge, keine Befreiung, und die Chance, den Nachweisbestand einmal richtig aufzubauen.
Erster Schritt
Bestandsaufnahme: was schon läuft, was fehlt, wer es trägt.
Nicht direkt betroffen (C)
Keine eigene Pflicht, trotzdem Anforderungen
Ohne eigene NIS2-Pflicht bleiben zwei Wege zu denselben Aufgaben: die Einstufung über Ihre Unternehmensgruppe und Nachweise, die betroffene Kunden entlang der Lieferkette weitergeben.
Erster Schritt
Einordnung dokumentieren, damit sie in Ausschreibungen belastbar ist.
Was dauerhaft anfällt
Diese Aufgaben kommen wieder, in jeder Kategorie, nur mit unterschiedlicher Dringlichkeit.
Risiken bewerten und Maßnahmen nachziehen
laufend
Vorfälle erfassen, bewerten, fristgerecht melden
anlassbezogen
Nachweise aktuell halten und Wirksamkeit belegen
laufend
Lieferanten und Dienstleister prüfen
jährlich
Geschäftsleitung schulen und Überwachung dokumentieren
jährlich
Kundenfragebögen und Assessments beantworten
anlassbezogen
Genau diesen Betrieb übernehmen wir: nicht als Projekt, nicht als Tool, sondern als laufende Arbeit. Das ist Managed Governance.
Häufige Fragen
Fragen, die nach dem Ergebnis kommen.
Wenn Ihre Frage hier nicht steht, schreiben Sie an kontakt@viama.one. Wir antworten sachlich und ohne Verkaufsgespräch.
Wie verbindlich ist das Ergebnis?
Es ist eine Ersteinschätzung auf Basis Ihrer fünf Angaben und keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind das BSIG und die Einstufung im Einzelfall. In Grenzfällen, etwa mehreren Tätigkeiten, unklarer Sektorzuordnung oder Gruppenstruktur, kann die Einordnung abweichen.
Warum wollen Sie meine Antworten nicht speichern?
Weil es für die Auskunft nicht nötig ist. Der anonyme Teil läuft in Ihrem Browser, wir erhalten die Antworten nur, wenn Sie die ausführliche Einordnung anfordern. Bis dahin gibt es zu Ihrer Person keinen Datensatz bei uns.
Was steht in der ausführlichen Einordnung, das das Ergebnis auf der Seite nicht zeigt?
Ihre Angaben mit den einschlägigen Fundstellen im BSIG, die Abgrenzung zur jeweils anderen Kategorie, die Pflichten in der Reihenfolge ihrer Fälligkeit und eine Übersicht der Aufgaben, die danach dauerhaft anfallen.
Muss ich für die Einordnung ein Gespräch führen?
Nein. Die Einordnung kommt per E-Mail, sobald Sie die Adresse bestätigt haben. Ein Erstgespräch findet nur statt, wenn Sie einen Termin buchen oder einen Rückruf wünschen.
Warum bekomme ich das PDF nicht sofort?
Weil wir erst bestätigen lassen, dass die Adresse Ihnen gehört. Das ist Double-Opt-in und Voraussetzung für rechtssichere E-Mail-Kommunikation. Ohne Ihren Klick auf den Bestätigungslink verschicken wir nichts.
Mein Unternehmen ist Teil einer Gruppe: Zählt meine Größe oder die der Gruppe?
Das ist der häufigste Grenzfall. Entscheidend ist, wie eigenständig Ihre Einheit am Markt auftritt und wie die Beteiligungsverhältnisse aussehen. Der Check weist auf die Frage hin, lösen kann er sie nicht.
Wir sind nicht betroffen, aber unsere Kunden verlangen Nachweise. Und jetzt?
Dann entstehen dieselben Aufgaben mit einem anderen Auslöser: nicht das Gesetz fragt, sondern der Auftraggeber. Betroffene Unternehmen müssen ihre Lieferkette einbeziehen und geben Anforderungen weiter, häufig als Fragebogen oder als Bedingung im Vertrag.
Können Sie die Registrierung beim BSI für uns übernehmen?
Wir bereiten sie vor und begleiten sie. Die Registrierung selbst nimmt die Einrichtung vor, und die Überwachungspflicht der Geschäftsleitung nach § 38 BSIG ist nicht delegierbar, auch nicht an uns.
Wie oft sollte ich den Check wiederholen?
Wenn sich Mitarbeitendenzahl, Umsatz, Sektor oder die Gruppenstruktur ändern. Bei Wachstum oder Zukauf kann die Einstufung kippen, ohne dass sich am Geschäft etwas geändert anfühlt.
Ob Ihre Geschäftsführung im Ernstfall entscheidungsfähig ist, zeigt ein Tag in der Cyber Werkstatt.
Der nächste Schritt
Zwei Minuten für die Einordnung. Zwanzig für die Zuständigkeit.
Im Erstgespräch gehen wir Ihr Ergebnis durch und sortieren, welche der laufenden Aufgaben wir übernehmen würden und welche bei Ihnen bleiben. Ohne Vorbereitung Ihrerseits. Genau diesen Betrieb übernehmen wir: nicht als Projekt, nicht als Tool, sondern als laufende Arbeit. Das ist Managed Governance.
- Dauer
- 20 Minuten
- Vorbereitung
- keine
- Ergebnis
- klare Aufgabenteilung
Lieber schriftlich? Schreiben Sie uns Ihr Ergebnis, wir antworten mit einer Einordnung.